Veranstalter ist die MEBEDO GmbH, Auf dem Hahnenberg 19, 56218 Mülheim-Kärlich
Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB genannt) finden auf alle entgeltlichen Veranstaltungen Anwendung.
Die Darstellung der Veranstaltung im Newsletter bzw. auf der Unternehmens-Homepage stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Veranstalters dar. Sofern der potenzielle Teilnehmer zur Anmeldung zur Veranstaltung die Internetseite des Veranstalters nutzt, gibt er durch die fristgerechte Rücksendung (Brief, Fax oder E-Mail) des unterzeichneten Anmeldeformulars, das der Veranstalter zur Verfügung stellt, ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. In diesen beschriebenen Fällen akzeptiert der potenzielle Teilnehmer die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs.
Der potenzielle Teilnehmer erhält kurze Zeit später eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Dies stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit der verbindlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Etwaige besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben hiervon unberührt.
Die Zahlung des Entgelts für die Veranstaltung ist nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. Sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Kosten für Veranstaltungsmaterial (Hand out) im Veranstaltungsentgelt enthalten. Bei Nichtteilnahme an Veranstaltungen, die auf Verursachung durch den Teilnehmer zurückzuführen ist, besteht kein Rückerstattungsanspruch des Entgelts, sofern nicht ein rechtmäßiger Rücktritt oder eine rechtmäßige Kündigung erfolgt.
Sofern eine Veranstaltung aufgrund ihrer Dauer oder Beschaffenheit in mehrere Abschnitte aufgeteilt ist, führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Abschnitte nicht zu einer Ermäßigung der Veranstaltungskosten.
Von Veranstaltungen kann ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ohne dass ein Entgelt für die Veranstaltung fällig wird. Bei einem Rücktritt zwischen dem 21. und dem 5. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 30 Prozent des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem späteren Rücktritt beträgt die Kostenpauschale 100 Prozent des Teilnahmeentgelts. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung in Textform beim Veranstalter. Dem Zurücktretenden steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus Gründen abzusagen, die er nicht selbst zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere kurzfristige Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder höhere Gewalt. Die Benachrichtigung der Veranstaltungsteilnehmer über eine Absage wird unverzüglich vorgenommen. Nachholtermine können anberaumt werden. Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer Absage von Veranstaltungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Ein Wechsel des Referenten, ein Wechsel der Veranstaltungstage, ein Wechsel des Veranstaltungsortes, ein Wechsel der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Veranstaltung oder eine Verschiebung der Veranstaltung berechtigen die Veranstaltungsteilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung des Vertrags oder zur Minderung des Entgelts, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür existiert. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen mit hoch ansteckenden Krankheiten oder Anzeichen derer sowie Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln stehen oder die Durchführung in einem erheblichen Maße stören, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen oder die Teilnahme abzubrechen. Die Teilnahmekosten trägt in diesem Fall der Kunde vollumfänglich.
Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden des Veranstalters auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEBEDO GmbH, Auf dem Hahnenberg 19, 56218 Mülheim-Kärlich, E-Mail: vertrieb(at)elektromanager.de, Telefax: 02630 95671 – 31) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.