Die Ersatzableitstrommessung

Unter all den Messverfahren, die dem Prüfer zur Verfügung stehen, ist die Ersatzableitstrommessung diejenige, welche am häufigsten falsch angewandt wird. Durch die falsch durchgeführte Messung wird dabei meist eine falsche Sicherheit suggeriert, die im Endeffekt nicht gegeben ist.

Und es kann noch schlimmer kommen: Unter Umständen ist durch die Falschmessung eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ungültig, weil ein wichtiger Prüfschritt, nämlich die Messung des Schutzleiterstroms, nicht korrekt durchgeführt worden ist.

Die Argumente, warum heutzutage die Schutzleiterstrommessung immer noch im Ersatzverfahren durchgeführt wird, sind vielfältig. Unter anderem wird aus Gewohnheit mit diesem Verfahren geprüft, oder weil das verwendete Prüfgerät keine aktive Prüfung des Schutzleiterstromes im direkten oder Differenzverfahren beherrscht.

Es wird zudem oft übersehen, dass bei allen Prüflingen mit sogenannten „netzspannungsabhängigen Schalteinrichtungen“ die Messung mit dem Ersatz-Ableitstrommessverfahren (VDE 0701-0702:2008-06, Abs. 5.5) nicht zulässig ist. Dies betrifft unter anderem alle Computer, Notebooknetzteile, Ladegeräte für Mobiltelefone etc.

Aufgrund des inneren Aufbaus eines modernen Schaltnetzteils sind diese nicht mehr mit den klassischen Isolationsmessungen beurteilbar, mit denen früher einfache Transformatoren gemessen werden konnten. Eine Isolationsmessung eines Schaltnetzteils misst in den meisten Fällen lediglich die vorgelagerten Entstörkondensatoren. Somit werden die nachgelagerten Komponenten des Netzteils nicht gemessen, was bedeutet, dass der Prüfer lediglich mit einer Isolationsmessung den Zustand des Prüflings nicht beurteilen kann. Zur korrekten Beurteilung des Zustandes eines solchen Prüflings ist die Messung der Ableitströme (Schutzleiterstrom und Berührungsstrom, wenn anwendbar) die einzige zuverlässige Methode, Rückschlüsse auf den inneren Zustand der Leistungshalbleiter zu ziehen.

Autor: Olaf Hoyer

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